Todesursache ungeklärt
Die Stiftung „Rechte der Mütter“ sucht nach Antworten auf offene Fragen, wenn ein Soldat in Friedenszeiten stirbt
MDZ 2008-03-07
Autor: Thomas Körbel

Gewalt unter Soldaten und die Verschleierung der Ursachen im Todesfall sind bei den russischen Streitkräften an der Tagesordnung. Die Stiftung „Rechte der Mütter“ setzt sich für Verbliebene ein, deren Angehörige in der Armee gestorben sind. Sie versucht, die offiziellen Verlautbarungen durch eine unabhängige Meinung zu hinterfragen.

Expertise ist nicht gleich Expertise. Zumindest lautet so die Schlussfolgerung der Stiftung „Rechte der Mütter“, die diesen Missstand im russischen Rechtswesen öffentlich bemängelt. Die wohltätige Organisation setzt sich für die Rechte und Interessen der Eltern ein, deren Söhne in Friedenszeiten in der russischen Armee gestorben sind. Konkret kritisiert die Stiftung, dass Gerichte bei Todesfällen in der Armee oft keine unabhängigen Gutachten zusätzlich zu den staatlichen Attesten anerkennen würden. Somit werde die Möglichkeit verhindert, die wahre Todesursache ans Licht zu bringen, sagte Veronika Martschenko, Vorsitzende der „Rechte der Mütter“-Stiftung auf einer Pressekonferenz.

Ein Beispiel: Der Wehrpflichtige Iwan Krascheninnikow aus dem Gebiet Pensa starb Mitte Dezember 2006 durch Erhängen. Offiziell hieß es, der Rekrut habe Selbstmord begangen. Doch seine Eltern glaubten nicht an diese Version. Eine Untersuchung der zuständigen Behörden ergab, dass zwei Unteroffiziere am Tod des Verstorbenen betei­ligt gewesen sein könnten. Vor Gericht wurden zwei Experten zu Rate gezogen: Während der staatliche Fachmann Selbstmord attes­tierte, räumte der zweite Experte ein, der Tod könne auch durch Erhängen und Erwürgen gleichzeitig eingetreten sein. Viele offene Fragen standen im Raum, als sich der Prozess seinem Ende näherte. Die Stiftung „Rechte der Mütter“ zog einen weiteren Experten zu Rate. Dieser attestierte: „Der Erstickungstod ist durch Druckausübung der Schlinge auf die Halsorgane unter Erwürgen eingetreten.“ Das würde Mord bedeuten — doch das zuständige Gericht akzeptierte die dritte, unabhängige Expertise nicht. Die Verdächtigen wurden freigesprochen. Die Stiftung „Rechte der Mütter“ ficht das Urteil an.

Das Beispiel ist nach Auffassung der Direktorin der Vereinigung unabhängiger Psychiater Russlands, Ljubow Winogradowa, kein Einzelfall. Hier ergebe sich ein reelles Problem in Russland, das zu Ungleichbehandlung und Verschleierung führe. Faire Gerichtsverhandlungen seien unter solchen Umständen nicht möglich.

Insgesamt 6 211 Todesfälle in der Armee hat „Rechte der Mütter“ im vergangenen Jahr gezählt. Aus einer selbst durchgeführten Befragung unter betroffenen Eltern geht hervor, dass in 40 Prozent der Fälle Selbstmord beziehungsweise „Anleitung zum Selbstmord“ als offi­zielle Begründung genannt wurde. Acht Prozent der Eltern gaben an, sie wüssten die offizielle Todesursache ihres Sohnes nicht. In sechs Prozent der Todesfälle war sogar von Mord die Rede.

In Expertengutachten der Armee, so Veronika Martschenko, heiße es meist: Selbstmord aufgrund von Problemen mit der Familie oder der Freundin. Von Erniedrigung und Gewalt unter Kameraden sei selten die Rede. Letzteres hält sie jedoch für eine tägliche Tatsache. Sie weist darauf hin, dass armeeinterne Experten einfache Angestellte seien und wirft ihnen vor, parteiisch zu sein. Zudem seien sie hoffnungslos überlastet: Experten in Regierungseinrichtungen müssten zwei bis drei Gutachten am Tag erstellen, was eine Untersuchung des jeweiligen Falls, eine Diskussion der Ergebnisse sowie eine Zusammenfassung zwischen zwei und zehn Seiten beinhalte. „Unter solchem Zeitdruck leidet zwangsläufig die Qualität der Analyse“, bedauerte Ljubow Winogradowa.